Familienrechtspsychologische Gutachten
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*** Stand 28.01.2023: Aufgrund der Anzahl aktuell laufender Fälle kann mit neuen Begutachtungsaufträgen im April 2023 begonnen werden. ****
Für Rück- oder Fachfragen stehe ich dem Gericht selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Gutachtenerstellung erfolgt nach fachwissenschaftlichen Standards entsprechend den von der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten formulierten Kriterien zur Qualitätssicherung (Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, 2015/2019) sowie der Empfehlungen des Oberlandesgerichts Celle (Inhaltliche Anforderungen an Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen, 2015).
Aufgrund systemisch-familientherapeutischer Zusatzqualifikation (SG) und langjähriger Erfahrung in der systemischen Arbeit mit Familien können auch komplexe Fallkonstellationen bei Bedarf lösungsorientiert bearbeitet und während einer ggf. notwendigen Erprobungsphase fachlich begleitet werden.
Derzeit Weiterbildung; Fachpsychologin für Rechtspsychologie (Fachverband: BDP; Sektion Rechtspsychologie).